Gemeinsamer Bundesausschuss bewertet Nusinersen positiv

Der Gemeinsame Bundesauschuss veröffentlichte am 21.12.2017 seine Bewertung der Behandlung mit Nusinersen. Für alle Patienten mit SMA bleibt Spinraza® verordnungsfähig! 

Für Patienten mit SMA Typ I wurde die höchste Nutzenkategorie „Erheblich“ vergeben. Für SMA II-Patienten wurde der Nutzen als „Beträchtlich“ eingestuft. Aufgrund fehlender Daten bei den SMA III- und SMA IV-Patienten – Sie waren an keiner klinischen Studie beteiligt. – wurde der Nutzen als „Nicht quantifizierbar“ angesehen. Aber auch für sie ist das Medikament verordnungsfähig. Um hier Daten zu erhalten, ist eine Initiative zur Sammlung von Daten des natürlichen Verlaufs der SMA und während der Therapie gestartet worden. Diese Daten werden in späteren Verfahren zum Nachweis des Nutzens zur Verfügung stehen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er trifft Entscheidungen zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen, Krankenhäuser, Kassenärzte und Patientenvertretern zusammen. Auf Vorschlag der DGM hat Dr. Inge Schwersenz zusammen mit Joachim Sproß, dem neuen Geschäftsführer der DGM, an den Beratungen teilgenommen.